Gemäß der Satzung kann der Vorstand Ordnungen schriftlich erstellen:
§ 23

Geschäftsordnung sowie sonstige Ordnungen

 Soweit erforderlich, können vom Vorstand zur Regelung der Vereinsarbeit besondere Ordnungen schriftlich festgelegt werden. Diese sind auf Verlangen der Mitgliederversammlung von dieser zu genehmigen.

Vereinsordnungen sind:

-Geschäftsordnung, -Beitragsordnung, -Ehrenordnung, -Ordnung der Sparten

Zu diesen Ordnungen kann der Vorstand Ergänzungsordnungen und Ordnungen, die auf Spartenebene, einschließlich der Übungsleiterebene beschließen.

Neben in dieser Satzung aufgeführten Ordnungen  kann die Mitgliederversammlung weitere Ordnungen beschließen.

Folgende Ordnungen liegen vor und können von Vereinsmitglieder per E-Mail von der Geschäftsstelle (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) angefordert werden.

Vorhandene Ordnungen

O-01.01  Geschäftsordnung
O-01.02  Ergänzung der Geschäftsordnung
O-01.03  Beitragsordnung
O-01.04  Ehrungsordnung
O-02.01  Ordnung der Sparten
O-03.01  Grundsätze der ÜL Aus-, Fort- und Weiterbildung
O-03.02  Übungsleiterordnung
O-03.03  Übungsleiterentschädigung Abrechnung
O-03.04  Übungsleiter ohne Entschädigungsgrundsätze
O-03.05  Entschädigungsgrundsätze
O-03.06  Fahrtkostenentschädigung
O-03.07  Übungsleiterentschädigung Mindestteilnehmer
O-04.01  Benutzerordnung Kraftraum
O-04.02  Waldstadionordnung